Ratgeber / Kassenwechsel
So wechseln Sie Ihre Krankenkasse
Erst Beiträge und Leistungen prüfen, dann die neue Mitgliedschaft beantragen.
In vier Schritten zur neuen Kasse
- Aktuellen und künftigen Zusatzbeitrag auf den Websites der Kassen prüfen. Öffnung für Ihren Wohn- oder Arbeitsort sowie Extras und Wahltarife vergleichen.
- Bindungsfrist prüfen: regulär zwölf Monate. Bei erhöhtem Zusatzbeitrag besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht auch vorher. Den Antrag spätestens bis Ende des Monats stellen, in dem die Erhöhung erstmals gilt. Bei verspäteter Information können andere Fristen gelten.
- Neue Kasse wählen und Mitgliedschaft beantragen. Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Kasse die elektronische Meldung an die bisherige Kasse; eine eigene Kündigung ist normalerweise nicht nötig.
- Bestätigung und Beginn der neuen Mitgliedschaft abwarten, Arbeitgeber informieren. Der Wechsel wird erst mit gesicherter neuer Mitgliedschaft wirksam.
Frist bedeutet nicht sofortiger Wechsel
Es gelten zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Geht der Wechselantrag im Januar ein, beginnt die neue Mitgliedschaft bei erfüllten Voraussetzungen zum 1. April. Bis dahin zahlen Sie den bisherigen, gegebenenfalls erhöhten Beitrag. An die neue Kasse sind Sie grundsätzlich wieder zwölf Monate gebunden.
Wahltarife können längere Bindungen haben. Beim Wahltarif Krankengeld kann das Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung ausgeschlossen sein.
Häufige Fragen
Wann darf ich die Krankenkasse wechseln?
Regulär nach zwölf Monaten Bindung mit zwei vollen Kalendermonaten Frist zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags entfällt grundsätzlich die Bindungsfrist. Wahltarife, insbesondere Krankengeldtarife, können Ausnahmen begründen.
Bleiben meine Leistungen erhalten?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Kernleistungen bleiben erhalten. Freiwillige Zusatzleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und Service können sich unterscheiden. Vergleichen Sie diese vor dem Wechsel.
Ist 2,9 % der Beitrag meiner Krankenkasse?
Nein. 2,9 % ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Die Beispielwerte 3,29 % und 2,29 % sind keine Kassenangebote.
Ab wann spare ich?
Erst ab Beginn der neuen Mitgliedschaft. Die Jahresrechnung zeigt zwölf volle Monate nach dem Wechsel, nicht automatisch die Ersparnis im Kalenderjahr 2027.